Beschlagnahme, Embargo, Währungsbeschränkungen, Blockaden von Transportwegen, Tierkrankheiten, Kontaminationen, Terrorakte, Umweltmaßnahmen sowie mangelhafte oder verspätete Lieferungen von Sublieferanten, soweit diese ihrerseits durch ein Ereignis außerhalb ihrer Kontrolle daran gehindert waren, die ihnen obliegende Leistung zu erbringen. 7.9 Die Erfüllung des Vertrages wird darüber hinaus für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt. Die jeweils andere Partei ist dabei nicht berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder anderweitig zu beenden. 11.1 Mangels anderweitiger Vereinbarung hat der Kunde AF Verpackungsdrucke, Design Layouts, Muster und andere Materialien, die zur Herstellung der Verpackung notwendig sind, ohne Berechnung zu überlassen. Mangels anderweitiger Vereinbarung ist AF berechtigt, mindestens die Verpackungsmenge herzustellen oder herstellen zu lassen, die den laut den Auftragsprognosen des Kunden veranschlagten Warenmengen entspricht. AF hat die Waren im Namen und für Rechnung des Kunden herzustellen. Nichtbenutzung von Verpackung, Rohwaren und/oder Waren, ungeachtet der Ursache dafür, erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat auf Anforderung von AF den Preis der Verpackung und der Rohwaren zum Selbstkostenpreis von AF und die Waren zu deren Verkaufspreis zu erstatten. Der Kunde hat auf Antrag von AF gültige Sicherheiten für diese Verpflichtung zu leisten. Die Waren sind mit den vom Kunden angewiesenen Warenzeichen und/oder Warenbezeichnungen zu versehen und der Kunde stellt AF und die mit ihr verbundenen Gesellschaften von allen Ansprüchen, Kosten, Verlusten, Schäden und Ausgaben, welche AF und die mit ihr verbundenen Gesellschaften als Folge einer Beeinträchtigung der Immaterialgüterrechte von Dritten treffen, frei. Die Waren sind nach Anweisungen des Kunden zu verpacken und zu kennzeichnen. Der Kunde stellt AF und die mit ihr verbundenen Gesellschaften von allen Ansprüchen, Kosten, Verlusten, Schäden und Ausgaben, welche AF oder die mit ihr verbundenen Gesellschaften als Folge der Nichteinhaltung geltender Rechtsvorschriften für Verpackung oder Kennzeichnung treffen, frei. Hat der Kunde Anweisungen für die Wahl von Rohwaren, Bestandteilen, Hilfsstoffen, Verpackungsmaterialien und/oder für die Wahl von Lieferanten gegeben, übernimmt der Kunde die Haftung für die Zweckmäßigkeit dieser Rohwaren, Bestandteile, Hilfsstoffe, Verpackungsmaterialien bzw. deren Übereinstimmung mit geltendem Recht. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf jeden Vertrag mit AF findet hinsichtlich dessen Wirksamkeit, Erfüllung und Auslegung deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und die auf dieses verweisenden Normen des Internationalen Privatrechts Anwendung. Eventuelle Streitigkeiten, die aufgrund eines Vertrages oder der von AF erstellten Angebote, Preisangebote oder Auftragsbestätigungen oder mit der Lieferung der Ware an den Kunden entstehen, einschließlich Streitigkeiten über die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sind nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und die auf dieses verweisenden Normen des Internationalen Privatrechts zu entscheiden. Eventuelle Streitigkeiten sind bei den deutschen Gerichten zu entscheiden. Gerichtsstand ist das für AF zuständige Gericht in Düsseldorf. Ungeachtet dessen ist AF jederzeit berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen. 11.2 11.3 8.0 8.1 Produkthaftung Der Kunde verpflichtet sich, AF, die mit AF verbundenen Gesellschaften und Vertreter von AF für Kosten, Verluste, Haftungen, Schäden und Ausgaben wegen Todesfällen, Personenschäden oder Sachschäden freizustellen, welche auf die Handlungen und/oder Unterlassungen des Kunden zurückzuführen sind. 11.4 8.2 AF haftet nur für durch die Ware verursachte Personenschäden und/oder Sachschäden und sofern Beweis dafür vorliegt, dass der betreffende Schaden auf AF zurückzuführen ist oder sofern sich eine solche Haftung aus den geltenden zwingenden Gesetzesvorschriften ergibt. Rückruf: Sofern die Waren auf Veranlassung von AF oder einer zuständigen Behörde zurückgerufen werden, hat der Kunde im Einvernehmen mit AF alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, die nach den Umständen zweckdienlich sind, einschließlich der Einstellung aller Warenlieferungen und Warenrückrufe von Lagern, Vertriebshändlern und Einzelhändlern. Der Kunde hat in den von AF allein zu kontrollierenden Rückruf nicht einzugreifen und ist nicht berechtigt, Auskünfte über einen tatsächlichen oder geplanten Warenrückruf zu veröffentlichen, es sei denn, dass sich eine solche Veröffentlichung aus den geltenden zwingenden Gesetzesvorschriften oder Weisungen von AF ergibt. Immaterialgüterrechte Jedes Immaterialgüterrecht oder sonstiges Eigentumsrecht an der Ware oder in Beziehung zur Ware, einschließlich deren Beschaffenheit, Formgebung, Verpackung und Know-how sowie Änderungen oder Entwicklungen an der Ware und an den Warenzeichen, unter denen die Ware verkauft wird, steht ausschließlich AF zu. Der Kunde erwirbt kein Recht, keinen Anspruch und kein Lizenzrecht daran. Sofern der Kunde die Gültigkeit bzw. die Rechtskraft eines solchen Eigentumsrechts anficht, verletzt oder beeinträchtigt, ist AF berechtigt, jede Zusammenarbeit zwischen den Parteien mit sofortiger Wirkung zu beenden und jeden Vertrag zu kündigen, ohne sich ersatzpflichtig zu machen. Allgemeines Sind oder werden einzelne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Der Kunde hat gegenüber Dritten die von AF erteilten Auskünfte vertraulich zu behandeln und ist nicht berechtigt, Dritten solche Auskünfte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht berechtigt, solche Auskünfte zu seinem eigenen Nutzen oder zu Gunsten eines Dritten zu verwenden. Eigenmarken Die folgenden Bestimmungen gelten für Lieferungen von Waren an den Kunden unter Verwendung der Warenzeichen oder Geschäftskennzeichen des Kunden: 8.3 11.5 11.6 9.0 9.1 12.0 12.1 10.0 10.1 12.2 10.2 12.3 11.0 Mai 2016 Seite 3 von 3
Download PDF file