ARLA FOODS JAHRESBERICHT 2017 Tabelle 4.4.b – Wertberichtigungen von Absicherungsinstrumenten (Mio. EUR) Latente Gewinne und Verluste aus Cashflow-Absicherungsinstrumenten im Jahresverlauf In die sonstigen betrieblichen Erträge und Kosten übernommene Wertberichtigungen von Absicherungsinstrumenten In die Finanzerträge übernommene Wertberichtigungen von Absicherungsinstrumenten In die Herstellungskosten übernommene Wertberichtigungen von Absicherungsinstrumenten Gesamt 2017 11 29 11 -3 48 2016 -23 -34 17 18 -22 B ilanzierungs- und Bewertungsmethoden Derivative Finanzinstrumente werden ab dem Handelstag und in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Positive und negative beizulegende Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten werden in der Bilanz als separate Posten erfasst. Das Aufrechnen von positiven und negativen Beträgen findet nur dann statt, wenn der Konzern über ein legales Aufrechnungsrecht verfügt und die Absicht hat, mehrere Finanzinstrumente auf Nettobasis abzurechnen. Absicherung des beizulegenden Zeitwerts Änderungen beim beizulegenden Zeitwert derivativer Finanzinstrumente, die die Kriterien zur Sicherung des beizulegenden Zeitwerts berücksichtigter Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten erfüllen, werden zusammen mit den Wertänderungen der abgesicherten Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten erfasst, soweit diese den abgesicherten Teil betreffen. Cashflow-Absicherung Änderungen beim beizulegenden Zeitwert derivativer Finanzinstrumente, die als Sicherungsinstrumente künftiger Cashflows eingestuft werden und effektiv Änderungen künfiger Cashflows absichern, werden beim sonstigen Gesamtergebnis in einer besonderen Rücklage für Sicherungstransaktionen unter Eigenkapital erfasst, bis die gesicherten Cashflows die Gewinn- und Verlustrechnung beeinflussen. Die Rücklage für Sicherungsinstrumente unter dem Eigenkapital wird nach Steuern ausgewiesen.Die kumulierten Gewinne oder Verluste aus Absicherungstransaktionen werden aus dem Eigenkapital übertragen und in denselben Rechnungsposten wie die abgesicherten Werte erfasst (Grundanpassung). Falls ein Sicherungsinstrument die Kriterien für eine Absicherung nicht länger erfüllt, wird es künftig nicht mehr zur Absicherung angesetzt. Die im sonstigen Ergebnis erfasste akkumulierte Wertänderung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung neu eingestuft, wenn die abgesicherten Zahlungsströme die Gewinn- und Verlustrechnung beeinflussen oder eine Realisierung nicht länger wahrscheinlich ist. Wird erwartet, dass die abgesicherten Zahlungsströme nicht länger realisiert werden, wird die kumulierte Wertänderung sofort aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung übertragen. Für derivative Finanzinstrumente, die nicht als Absicherungsinstrumente qualifiziert sind, werden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts laufend in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den Finanzposten erfasst. 118 KONZERNABSCHLUSS
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