ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER ARLA FOODS DEUTSCHLAND GMBH 1.0 1.1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ("Allgemeine Geschäftsbedingungen“) gelten für alle Lieferungen von Produkten und damit verbundene Dienstleistungen ("die Ware(n)"), die von Arla Foods Deutschland GmbH ("AF") an ihre Kunden (der "Kunde") geliefert werden. Etwaige Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden oder Ergänzungen, Änderungen bzw. Einschränkungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden nur dann Anwendung, wenn AF ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn AF in Kenntnis der Einkaufsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt. Abschluss des Kaufvertrages Sofern mit AF nichts anderes vereinbart ist, sind alle schriftlichen Angebote und Preisangebote von AF für einen Zeitraum von 14 Kalendertagen ab dem Abgabezeitpunkt bindend. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist AF nicht mehr an den Inhalt solcher Angebote bzw. Preisangebote gebunden. Ein Vertrag über den Verkauf und die Lieferung der Ware (der "Vertrag") kommt mit der Annahme des schriftlichen Angebotes von AF durch den Kunden zustande. Eine mündliche Einigung hat erst dann bindende Wirkung, wenn AF schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) die Annahme eines Auftrages erklärt oder AF die Ware gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geliefert hat. Weicht die Auftragsbestätigung von AF wesentlich von dem Auftrag des Kunden ab, hat der Kunde AF unverzüglich auf eine solche Abweichung aufmerksam zu machen. Erhebt der Kunde keine Einwände, wird der Vertrag zu den in der Auftragsbestätigung von AF angegebenen Bedingungen und gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen. AF haftet nicht für typographische Fehler bzw. andere Fehler oder Auslassungen in den Verkaufsunterlagen, Preisangeboten, Preislisten, Annahmen von Angeboten, Rechnungen oder anderen Unterlagen oder sonstigen von AF versandten Informationsunterlagen. AF behält sich das Recht vor, solche Fehler und Auslassungen zu beheben. Dies gilt nicht, soweit AF den Fehler oder die Auslassung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Der Kunde kann die Annahme eines schriftlichen Angebotes von AF oder Aufträge, die AF bereits bestätigt hat, nicht ohne die vorhergehende schriftliche Zustimmung von AF stornieren. Der Kunde hat dabei AF von allen damit verbundenen Kosten und Verlusten freizustellen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Annahme eines schriftlichen Angebotes von AF oder Aufträge, die AF bereits bestätigt hat, aufgrund einer von AF zu vertretenden Pflichtverletzung storniert. Preise Die Preise gelten für den in den Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. 3.2 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart ist, sind alle angegebenen Preise Nettopreise, und die Lieferung erfolgt CIP, Bestimmungsort (Incoterms 2010), zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Preise basieren auf den am Tag des Angebotes geltenden Rohwarenpreisen, Zuschüssen, Wechselkursen, Zollsätzen u.ä. Bei erheblichen Änderungen der Rohwarenpreise, Zuschüsse, Wechselkurse, Zollsätze u.ä. behält sich AF das Recht vor, entsprechende Anpassungen der Preise und damit des Vertrages vorzunehmen. Zahlung Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgen Zahlungen ohne Abzug von Skonto. Wird dem Kunden Kredit gewährt, hat der Kunde ausreichende Sicherheit für einen solchen Kredit zu den von AF angeführten Bedingungen zu leisten. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungstellung und Lieferung bzw. Annahme der Ware. AF ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt wird AF in dem schriftlichen Angebot oder spätestens mit der Auftragsbestätigung erklären. Die Zahlung gilt als geleistet, sobald der Kaufpreis ohne Abzüge auf dem dafür vorgesehenen Konto von AF eingegangen ist. Handelsvertreter und Händler sind nicht bevollmächtigt, Zahlungen für AF entgegenzunehmen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Abzüge, Aufrechnungen oder Gegenansprüche in Bezug auf die gegenüber AF geschuldeten Zahlungen geltend zu machen. Dies gilt nicht, soweit sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. AF ist – gegebenenfalls nach Fristsetzung – berechtigt, den Vertrag zu beenden und/oder weitere Lieferungen gemäß dem laufenden Vertrag einzustellen, bis alle fälligen Zahlungsansprüche vollständig beglichen worden sind. Sämtliche von AF – auch zukünftig – gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum von AF. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt AF bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe des Rechnungsbetrages von AF einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. AF nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. AF ist berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, AF die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durchsetzung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für AF vor, ohne dass hieraus für AF Verpflichtungen entstehen. 3.3 1.2 4.0 4.1 2.0 2.1 4.2 2.2 4.3 4.4 2.3 4.5 2.4 4.6 4.7 2.5 3.0 3.1 4.8 Seite 1 von 3
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