Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, AF nicht gehörenden, Waren erwirbt AF das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen Waren. Der Kunde verwahrt die neue Sache unentgeltlich für AF. 4.9 Bei Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen des Kunden ist AF berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Kunde ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. AF ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern und dies AF auf Verlangen nachzuweisen. AF. Unabhängig davon hat der Kunde offensichtliche Mängel gegenüber AF innerhalb von 5 Kalendertagen ab Lieferung schriftlich gegenüber AF anzuzeigen. 6.3 Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, kann er sich gegenüber AF auf den nicht angezeigten Mangel nicht berufen. Haftung und Freistellung Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, haben die Waren die innerstaatlichen Rechtsvorschriften des Herstellungslandes einzuhalten. AF ist nicht dafür verantwortlich, dass die Waren die im Lieferland geltenden gesetzlichen Vorschriften, Verwaltungsregeln und/oder Regelungen einhalten und übernimmt hierfür keine Haftung. Der Kunde haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, Verwaltungsregeln und/oder Regelungen, die für die Einfuhr der Ware in das Lieferland und für deren spätere Verarbeitung, Vermarktung, Vertrieb, Weiterverkauf und/oder Verwendung gelten. Ist die Ware wegen Umständen, die AF zu vertreten hat, nicht im vertragsgemäßen Zustand, ist der Kunde berechtigt – vorbehaltlich der in Ziffer 6.2 angeführten Fristen und nach Vorlage von Belegen über die fehlende Vertragsmäßigkeit – die Annahme der Ware zu verweigern. AF gewährt nach eigener Wahl entweder eine Gutschrift für den für die mangelhafte Ware entrichteten Kaufpreis, einen Preisnachlass entsprechend dem ermäßigten Wert der Ware oder eine Warenlieferung zum Ersatz der mangelhaften Ware. Eine fehlerhafte Ware, deren Abnahme der Kunde verweigert hat, ist Eigentum von AF. Der Kunde hat AF die fehlerhafte Ware nach Aufforderung zur Abholung bereitzustellen oder diese nach den Anweisungen von AF auf Rechnung und Gefahr von AF zu entsorgen. In diesem Fall hat der Kunde die Entsorgung zu möglichst geringen Kosten durchzuführen. AF haftet für Betriebsverluste, Auftragsausfälle, Verdienstausfälle, Gewinnausfälle, Zeitverluste, Subventionsausfälle, Ausfälle von Goodwill oder besondere Verluste, indirekte Verluste, Folgeverluste bzw. Schäden irgendwelcher Art nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AF nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit und (ii) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung von AF jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist AF jederzeit berechtigt, die Herstellungsprozesse, die Verpackung und/oder die Auszeichnung der Ware zu ändern, ohne dass sie hierfür haftet und ohne dass sie den Kunden hierüber zu benachrichtigen hat. Höhere Gewalt: Die betroffene Partei haftet nicht für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, sofern sie beweisen kann, dass die Nichterfüllung ihrer vertraglicher Pflichten auf ein Ereignis außerhalb ihrer Kontrolle zurückzuführen ist. Ein solches Ereignis befreit die betroffene Partei von der Pflicht zur Zahlung von Schadensersatz, von der Pflicht zur Zahlung von Vertragsstrafen und von anderen vertraglichen Pflichten. Solche Ereignisse beziehen sich insbesondere, aber nicht ausschließlich auf Streiks, Aussperrungen, arbeitsrechtliche Konflikte, Betriebsstörungen, Explosionen, Feuer, Naturkatastrophen, Regierungseingriffe, durch nationale oder ausländische Behörden auferlegte Beschränkungen, 7.0 7.1 4.10 7.2 4.11 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von AF um mehr als 10%, wird AF auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von AF freigeben. Lieferung 7.3 5.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Lieferung CIP Bestimmungsort (Incoterms 2010). Alle vereinbarten Liefertermine stellen einen Richtwert dar und gelten nur als annähernd vereinbart. Sofern der Kunde die Ware nicht rechtzeitig abnimmt oder es unterlässt, nähere Lieferanweisungen zu geben, obwohl er solche zu geben hatte, ist AF berechtigt, nach eigener Wahl entweder den Liefertermin bzw. den Versand der Ware hinauszuschieben und die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden aufzubewahren, bis die Lieferung erfolgen kann, oder den Vertrag ganz oder teilweise zu beenden. In beiden Fällen erlöschen die sonstigen Rechte und Befugnisse von AF nicht. AF ist zu Teilversendungen oder Teillieferungen und/oder Umladungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht nach den in Ziffer 5.1 angeführten Bedingungen oder – bei unberechtigter Abnahmeverweigerung – zu dem Zeitpunkt, zu dem AF die Lieferung der Ware anbietet, auf den Kunden über. Der Kunde verpflichtet sich, die Anweisungen von AF über die Zollabfertigung der Waren genau zu beachten und AF nach deren Aufforderung alle relevanten Unterlagen, einschließlich Ausfuhr/Einfuhrdokumente aus EU-Mitgliedsstaaten und/oder Drittländern, die im Hinblick auf die Erlangung von Rückerstattungen beim Export und anderen Subventionen erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat AF und die mit ihr verbundenen Gesellschaften von allen Kosten und Verlusten, welche AF und die mit ihr verbundenen Gesellschaften als Folge der Nichterfüllung dieser Pflicht durch den Kunden treffen, freizustellen. Untersuchung und Mängelanzeige Der Kunde hat Art, Menge und Beschaffenheit der von AF gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt gründlich zu untersuchen, um festzustellen, ob die Ware in vertragsgemäßem Zustand ist. 7.8 6.2 Zeigt sich bei dieser Untersuchung oder später ein Mangel, so hat der Kunde diesen gegenüber AF unverzüglich (spätestens innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab Kenntnis) schriftlich anzuzeigen. Entscheidend ist der Zugang der Mängelanzeige bei 5.0 5.2 5.3 7.4 5.4 7.5 5.5 5.6 7.6 7.7 6.0 6.1 Seite 2 von 3
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